Kennzeichnungspflicht bei Kooperationen: Was Marken und Creator beachten

11. November 2025 Hans-Peter Vogel RichtlinienKennzeichnung

Notizbuch mit Markierungen zu Werbekennzeichnung

In Deutschland gilt für kommerzielle Influencer-Kooperationen eine klare Erwartung: Werbecharakter muss für das Publikum erkennbar sein. Das betrifft nicht nur klassische Produktempfehlungen, sondern auch Event-Einladungen, langfristige Markenpartnerschaften und Affiliate-Links.

Willow Hub prüft in Beratungen häufig dieselben Schwachstellen: Kennzeichnung steht zu spät im Beitrag, Formulierungen wechseln je nach Plattform, oder das Briefing erwähnt Pflichtangaben gar nicht. Dann entstehen Nachfragen — von Followerinnen ebenso wie von Aufsichtsstellen.

Ein belastbares Briefing benennt den Hinweiswortlaut, die Platzierung (sichtbar ohne Scrollen), die Sprache des Beitrags und den Freigabeprozess. Creator sollten wissen, ob „Anzeige“, „Werbung“ oder die plattformseitige Partnerschaftskennzeichnung gewünscht ist — und wann beides sinnvoll kombiniert wird.

Für Marken lohnt sich eine interne Checkliste vor jeder Welle: Vertrag, Briefing, Probe-Post und Dokumentationsablage. So bleibt die Kooperation inhaltlich stark und nachvollziehbar dokumentiert.

Wer unsicher ist, sollte vor Veröffentlichung einen Richtlinien-Check einplanen — besonders bei sensiblen Branchen, Kinderzielgruppen oder mehrdeutigen Geschenkkooperationen.